Gestern wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Über sein Ziel, strafrechtlich relevante Äußerungen schneller aus dem Netz entfernen zu lassen, schießt es weit hinaus.
Künftig soll Webseitenbetreiber und soziale Netzwerke die Löschentscheidung selbst treffen. Dabei können sie natürlich Fehler machen. Löschen sie eine strafrechtlich relevante Äußerung nicht, so drohen empfindliche Strafen. Andererseits könnten sie eine von der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung fälschlich löschen. In diesem Fall droht ihnen jedoch keine relevante Sanktion.
Es ist offenkundig, welcher bias dabei entsteht: Um nicht das Risiko einer Strafe einzugehen, werden die Unternehmen im Zweifel “gegen den Angeklagten” und für eine Löschung entscheiden.
Meinungsfreiheit spielt sich jedoch genau am Rande des Legalen ab, und soll genau dort unseren Diskurs und unseren Austausch vor Zensur und Gleichschaltung schützen. Aus diesem Grund sollte die Entscheidung darüber, was von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, einem qualifizierten Richter obliegen – und nicht einem Unternehmen, das unter Zeitdruck und Strafandrohung handeln muss.
Eine ausführliche Analyse der weiteren Risiken findet sich bei netzpolitik.org. Darüber hinaus haben wir das Thema letzte Woche und im gestern erschienenen Logbuch:Netzpolitik behandelt.
Durchsetzung ist eine Frage der Silbenbetonung.
Pingback: Netzwerkdurchsetzungsgesetz » Internet, Justiz » neusprech.org
Pingback: Netzwerkdurchsetzungsgesetz – Tagesticker.net
Pingback: Netzwerkdurchsetzungsgesetz (neusprech.org) | Des katholischen Kirchfahrters Archangelus unbotmäßige Ansichten – ob gelegen oder ungelegen.