Stellungnahme zum Staatstrojaner
Am 31.05.2017 fand im Rechtsausschuss eine Sachverständigenanhörung zum Einsatz von Staatstrojanern im Rahmen der StPO statt. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würden Staatstrojaner nicht mehr wie bisher zur Abwehr von Terrorismus, sondern auch zur Verfolgung von “Alltagskriminalität” zugelassen werden.
Als Vertreter des Chaos Computer Clubs habe ich mich in der Anhörung vehement dagegen ausgesprochen. Meine schriftliche Stellungnahme findet sich hier.
Kernargumente sind:
Gefahr für die innere Sicherheit: Mit der Geheimhaltung von Sicherheitslücken, die zum Anbringen von Schadsoftware benötigt werden, geht eine Gefahr für die innere Sicherheit einher.
Unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff bei niedriger rechtlicher Schwelle: Die rechtlichen Grenzen der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) lassen sich technisch kaum umsetzen, wodurch de facto eine Online-Durchsuchung geschaffen wird.
Fehlender Beleg der Notwendigkeit: Strafverfolgungsbehörden haben dank der fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche bereits heute Zugriff auf eine nie dagewesene Fülle an Daten.
Fehlende technische Überprüfbarkeit und Nachvollziehbarkeit: Die technischen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schadsoftware sind nicht ausreichend spezifiziert, um Rechtssicherheit oder adäquate Kontrolle sicherzustellen.
Drohende Verletzung der Eckpunkte deutscher Kryptopolitik: Die unklare Definition der Mitwirkungspflichten sowie anstehende Änderungen der Regulierung im Telekommunikationsmarkt erschweren die Folgenabschätzung für Vertrauen, Sicherheit und Marktposition deutscher Anbieter von Verschlüsselungslösungen.
